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Sachleistungen bei "Pflegestufe null"Seit 01.07.2008 besteht für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, auch ohne Pflegestufe (mit der sogenannten Pflegestufe 0), die Möglichkeit bis zu 200 Euro mtl. in Form von Sachleistungen (also z.B. als Betreuungsstunden von einem Familienunterstützenden Dienst) bei der Pflegekasse zu beantragen. Als Hilfestellung für den Antrag findet sich für interessierte Eltern auf der Internetseite der Lebenshilfe eine Broschüre zum Herunterladen: www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/LH-130-Praxishilfe-Behandlungspflege.pdf Wer absolut keinen Internetzugang hat, kann über das Schulbüro eine Kopie erhalten – aber bitte nur bei echtem Bedarf, denn die Broschüre hat 12 Seiten. Klassenfahrtkosten und Hartz-IVKinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen Klassenfahrten in voller Höhe vom Jobcenter bezahlt. Es gibt keine Obergrenzen. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (Aktenzeichen: B 14 AS 36/07 R). Einzige Voraussetzung ist, dass es sich um mehrtägige Schülerfahrten «im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen» handelt. Menschen mit Behinderung in der LandwirtschaftDas Forschungsinstitut für biologischen Landbau, Galvanistr. 28, 60486 Frankfurt am Main,Tel. 069-7137699-0, hat einen Leitfaden zu Möglichkeiten der Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderung in landwirtschaftlichen Betrieben herausgebracht: "Interessant ist er nicht nur für Landwirte, die erwägen, einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, sondern auch für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, wenn sie auf der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz sind." www.zusammen-schaffen-wir-was.de |