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Die GesamtkonferenzDie Gesamtkonferenz dient dem Austausch aller in der Schule Beteiligten. Ihre Zusammensetzung und die Aufgabe der Gesamtkonferenz ist in § 11 der Satzung des Trägervereins geregelt: ![]() §11 Gesamtkonferenz
(1) Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Arbeitskreise, des Vorstandes und des Lehrerkollegiums. Sie findet möglichst viermal im Jahr statt. Über die Konferenz wird ein Protokoll aufgenommen. (2) Es ist ihre Aufgabe, die in den §§ 6 und 7 genannten Grundsätze für das Schulleben zu verwirklichen. (3) Jedes Mitglied der Mitgliederversammlung und jedes Organ des Vereins kann sich in Konfliktfällen an die Gesamtkonferenz wenden. Die Gesamtkonferenz kann im Einzelfall eine Schlichtungskommission bilden, die Vorschläge zur Lösung des anstehenden Konfliktes erarbeiten soll. (4) Bei Bedarf gibt sich die Gesamtkonferenz eine eigene Geschäftsordnung.
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