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Eltern sein an der Johanna-Ruß-SchuleElternteil an der Johanna-Ruß-Schule zu sein, kann sich nicht darauf beschränken, sein Kind einfach bei uns abzuliefern. Als Schule in freier Trägerschaft sind wir auf das Engagement der Eltern angewiesen, denn wir sitzen alle in einem Boot. ![]() Das fängt nicht erst bei der notwendigen finanziellen Beteiligung an. Am wichtigsten ist zunächst, dass Eltern spürbar hinter der Schule stehen – spürbar vor allem für das Kind! Es ist von großer pädagogischer Wirkung, wenn das Kind fühlt, dass die Schule, auf die es geht, von seinen Eltern gewollt wird. Das bedeutet nicht, dass Eltern plötzlich selbst überzeugte Waldorfpädagogen werden müssen. Es handelt sich um eine innere Entscheidung, die sich ausdrückt im Interesse gegenüber dem Geschehen an der Schule. Dieses Interesse wird sich nicht „egoistisch“ nur aufs eigene Kind beziehen, denn das hilft dem Kind nicht. Wichtig ist, dass das Kind die Solidarität der Erwachsenen spürt, denn das gibt ihm Sicherheit. Die größte Hilfe gerade für ein Kind mit Behinderung ist das Vertrauen der Erwachsenen in seine Zukunft – und als Basis für eine sinnvolle Beschulung bei uns sollte es das Vertrauen in unsere Schule sein. Und dieses Vertrauen ist nichts Passives. Wir haben an unsere Schule keine speziellen Elternmitwirkungsgremien (z.B. Elternbeirat) und auch kein Vertrauensgremium – warum? Weil viele Gremien und der Schulbetrieb auf Schritt und Tritt damit rechnen, dass Eltern sich produktiv einbringen, auch kritisch nachfragen und mitdenken.
Die wichtigsten Stellen, wo Eltern sich einbringen sollten:
Finanzielle Beteiligung Eine finanzielle Beteiligung der Eltern ist an unserer Schule unumgänglich. Als Schule in freier Trägerschaft werden wir zwar zum großen Teil durch das Land NRW refinanziert. Es bleibt jedoch ein erheblicher Eigenanteil an den laufenden Schulkosten, der von der Elterngemeinschaft solidarisch aufgebracht werden muss. Schon im Grundgesetz ist vorgeschrieben, dass beim Betrieb einer freien Schule „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert“ werden darf. Das entspricht absolut unserem Verständnis von Elternsolidarität. Kein Kind wird von unserer Schule abgelehnt, weil die Eltern es sich nicht leisten könnten. Unabhängig von der pädagogischen Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes, und erst danach, führt ein Elternvertreter mit den neu hinzukommenden Eltern ein Gespräch über ihren Kostenbeitrag. Hierbei gelten grobe Richtlinien (s.u.), doch gilt das Prinzip der Selbsteinschätzung. – Wichtig ist natürlich: es gibt einige Kosten, die an jeder anderen Schule auch zu bezahlen sind, etwa für Lernmittel und das Mittagessen. Auch im finanziellen Bereich ist Ehrlichkeit und Vertrauen für uns von hoher Wichtigkeit. Ein Merkblatt über die zu erwartende Kostenbeteiligung erhalten die Eltern während des Aufnahmeverfahrens. |