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Eltern sein an der Johanna-Ruß-Schule

Elternteil an der Johanna-Ruß-Schule zu sein, kann sich nicht darauf beschränken, sein Kind einfach bei uns abzuliefern. Als Schule in freier Trägerschaft sind wir auf das Engagement der Eltern angewiesen, denn wir sitzen alle in einem Boot.

Das fängt nicht erst bei der notwendigen finanziellen Beteiligung an. Am wichtigsten ist zunächst, dass Eltern spürbar hinter der Schule stehen – spürbar vor allem für das Kind! Es ist von großer pädagogischer Wirkung, wenn das Kind fühlt, dass die Schule, auf die es geht, von seinen Eltern gewollt wird.

Das bedeutet nicht, dass Eltern plötzlich selbst überzeugte Waldorfpädagogen werden müssen. Es handelt sich um eine innere Entscheidung, die sich ausdrückt im Interesse gegenüber dem Geschehen an der Schule. Dieses Interesse wird sich nicht „egoistisch“ nur aufs eigene Kind beziehen, denn das hilft dem Kind nicht. Wichtig ist, dass das Kind die Solidarität der Erwachsenen spürt, denn das gibt ihm Sicherheit. Die größte Hilfe gerade für ein Kind mit Behinderung ist das Vertrauen der Erwachsenen in seine Zukunft – und als Basis für eine sinnvolle Beschulung bei uns sollte es das Vertrauen in unsere Schule sein.

Und dieses Vertrauen ist nichts Passives. Wir haben an unsere Schule keine speziellen Elternmitwirkungsgremien (z.B. Elternbeirat) und auch kein Vertrauensgremium – warum? Weil viele Gremien und der Schulbetrieb auf Schritt und Tritt damit rechnen, dass Eltern sich produktiv einbringen, auch kritisch nachfragen und mitdenken.

Die wichtigsten Stellen, wo Eltern sich einbringen sollten:

  • Elternseminar: Auf dieser jährlich an einem Samstag im Frühjahr stattfindenden Veranstaltung haben Eltern die Gelegenheit, die Pädagogik unserer Schule praktisch kennenzulernen. Eine Auswahl von Unterrichtselementen wird konkret mit den Eltern ausprobiert, z.B. Formenzeichnen, Eurythmie, Plastizieren und vieles mehr. Nicht zu unterschätzen ist auch die Möglichkeit, sich mit Eltern auszutauschen, die ihr Kind bereits an der Schule haben. Alle Eltern sollten dies Seminar einmal besucht haben.
  • Mitteilungsbuch: Der tägliche Informationsaustausch läuft, zumindest in den unteren Klassen, über ein Mitteilungsbuch, das per Ranzen hin und her geht. Diese Möglichkeit sollte gerade bei Kindern, die nicht gut kommunizieren können, gut beachtet werden.
  • Elternabende: Mehrmals im Schuljahr finden in jeder Klasse Elternabende statt. Sie dienen dem Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften der Klasse, aber auch der Eltern untereinander. Die Teilnahme der Eltern ist sehr wichtig, denn die Kinder spüren stark das Engagement der Eltern.
  • Monatsfeiern: Diese Feiern, bei denen die Kinder auf der Bühne zeigen, was sie gelernt haben, finden meist am letzten Schultag vor den Ferien statt – für die meisten Eltern in ihrer Arbeitszeit. Für die Kinder ist es natürlich ein großartiges Erlebnis, wenn die Eltern zuschauen können.
  • Feste: Beim Sommerfest, Martinsmarkt, Aufführungen des Christgeburtspiels und anderen Gelegenheiten haben die Eltern die Möglichkeit, dabei zu sein. Beim Martinsmarkt ist die Mitwirkung der Eltern unumgänglich, denn sonst kann diese Veranstaltung nicht gestemmt werden.
  • Arbeitskreise: Die meisten der Arbeitskreise sind so aufgestellt, dass die Mitarbeit von Eltern sehr erwünscht ist.
  • Vorstand: Der gemeinsame Vorstand sollte etwa paritätisch durch Eltern und Lehrer besetzt sein. Er ist ein wichtiges Elternmitwirkungsgremium, denn hier werden wichtige Entscheidungen getroffen. Die im Vorstand tätigen Eltern stehen auch besonders als Ansprechpartner bei Konflikten zur Verfügung.
  • Mitgliederversammlung und Gesamtkonferenz: Bei diesen Veranstaltungen im Plenum bekommt man einen guten Überblick über die Themen der Schule und kann seine Anliegen einbringen.
  • Aufrufe in der Wochenpost: Häufig wird über die Wochenpost um kleinere oder größere Hilfsleistungen gebeten.

Finanzielle Beteiligung

Eine finanzielle Beteiligung der Eltern ist an unserer Schule unumgänglich. Als Schule in freier Trägerschaft werden wir zwar zum großen Teil durch das Land NRW refinanziert. Es bleibt jedoch ein erheblicher Eigenanteil an den laufenden Schulkosten, der von der Elterngemeinschaft solidarisch aufgebracht werden muss. Schon im Grundgesetz ist vorgeschrieben, dass beim Betrieb einer freien Schule „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert“ werden darf. Das entspricht absolut unserem Verständnis von Elternsolidarität. Kein Kind wird von unserer Schule abgelehnt, weil die Eltern es sich nicht leisten könnten. Unabhängig von der pädagogischen Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes, und erst danach, führt ein Elternvertreter mit den neu hinzukommenden Eltern ein Gespräch über ihren Kostenbeitrag. Hierbei gelten grobe Richtlinien (s.u.), doch gilt das Prinzip der Selbsteinschätzung. – Wichtig ist natürlich: es gibt einige Kosten, die an jeder anderen Schule auch zu bezahlen sind, etwa für Lernmittel und das Mittagessen. Auch im finanziellen Bereich ist Ehrlichkeit und Vertrauen für uns von hoher Wichtigkeit.

Ein Merkblatt über die zu erwartende Kostenbeteiligung erhalten die Eltern während des Aufnahmeverfahrens.


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