Johanna-Ruß-Schule · Numbachstraße 3 · 57072 Siegen · 0271-23313 · www.förderschule-siegen.de

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Häufig gestellte Fragen an der Johanna-Ruß-Schule

Häufig gestellte Fragen:

Welche Kinder können die Johanna-Ruß-Schule besuchen und wie ist das Aufnahmeverfahren?

Wir können Kinder mit folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten aufnehmen: Geistige Entwicklung, Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung. Das Vorliegen eines dieser Förderbedarfe muss in einem offiziellen Verfahren festgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Schulamt. Der Rest ist „Privatsache“ zwischen uns als Schule in freier Trägerschaft und Ihnen als Eltern. Nach Zusendung eines Aufnahmeantrags wird ein Kennenlerngespräch verabredet. Ein Hospitationstag sowohl des Kindes wie auch der Eltern an unserer Schule ist der nächste Schritt, um herauszufinden, ob wir die richtige Schule für beide sind. Siehe auch: Informationen zur Kinderaufnahme.

Welchen Abschluss kann mein Kind an der Johanna-Ruß-Schule machen?

In Einzelfällen kann an unserer Schule der Hauptschulabschluss erworben werden. Dies setzt aber voraus, dass die entsprechenden Möglichkeiten im Kind bzw. Jugendlichen veranlagt sind, was bei den wenigsten der Fall ist. Wir warnen davor, dem Kind gegenüber Erwartungen zu haben, die es nicht erfüllen kann. Dies setzt das Kind einem Druck aus, der das Lernen eher verhindert. Siehe auch: Was kommt nach der Schule?.

Was geschieht nach der Schule, wenn mein Kind keinen Abschluss erreichen kann?

Unsere Gesellschaft stellt heutzutage differenziert abgestufte Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie ein behinderter Mensch möglichst selbstständig wohnen, arbeiten und leben kann. Um das Passende zu finden, muss die Initiative allerdings von den Schülern und Eltern selbst ausgehen, und zwar früh genug. Als Schule haben wir das Ziel, die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein so stark zu machen, dass sie als Erwachsene auch mit Schwierigkeiten gut zurecht kommen. Für diejenigen Schüler, die offiziell als „geistig behindert“ anerkannt sind (Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“), steht der Weg in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) offen. Die anderen Schüler werden es schwerer haben. Der Weg in den „ersten Arbeitsmarkt“ ist meist nur über Beziehungen zu finden. Aus einer Elterninitiative unserer Schule ist der Verein entstanden, der in unserer Region Möglichkeiten zur nachschulischen Betreuung auf Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes schaffen will. Siehe auch: Siehe auch: Was kommt nach der Schule?.

Was sind die Kosten, die auf uns als Eltern zukommen?

Unsere Schule wird nur zum Teil vom Land Nordrhein-Westfalen refinanziert. Die Schulgemeinschaft muss einen erheblichen Teil der Kosten selbst aufbringen. Von den Eltern wird eine entsprechende Beteiligung erwartet. Ganz wichtig ist uns aber: Keinem Kind soll aus finanziellen Gründen der Zugang zu unserer Schule verwehrt sein. So steht es sogar im Grundgesetz, und daran halten wir uns. Zusätzlich entstehen monatliche Kosten wie an jeder anderen Schule: Klassenkasse, ein Therapiebeitrag sowie die Kosten für das Mittagessen. Siehe auch: Informationen zur Kinderaufnahme.

Was wird von uns als Eltern sonst noch erwartet?

Dass Sie „hinter der Schule stehen“. Für die Kinder ist es wichtig zu spüren, dass Lehrer und Eltern „an einem Strang ziehen“. Nicht alle Erziehungsvorstellungen müssen deckungsgleich sein, aber das Kind muss wahrnehmen können, dass ein grundsätzliches tiefes Vertrauen zwischen Elternhaus und Schule besteht. Nach Ihren persönlichen Möglichkeiten werden Sie sich mit Ihrer Initiative in der Schule einbringen. Es gibt ein Reihe von Arbeitskreisen (wie Öffentlichkeitskreis, Basarkreis, Finanzkreis, Bauunterhaltungskreis oder auch der Vereinsvorstand), in denen Eltern und Lehrer zusammen das Funktionieren der Schule sichern. Siehe auch: Eltern sein.

Welcher Religionsunterricht wird an der Schule erteilt?

Es wird ein gemeinsamer, konfessionsübergreifender freier christlicher Religionsunterricht erteilt. Siehe auch: Unsere besondere Schule.

Wie kommen die Schüler zur Schule?

Bis auf wenige Ausnahmen ist unseren Kindern nicht zuzumuten, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule erreichen. In Nordrhein-Westfalen ist aus dem gesamten Einzugsbereich ein für die Eltern kostenfreier Schülertransport garantiert. Der Transport aus Rheinland-Pfalz und Hessen wird leider nicht in allen Fällen refinanziert. Die Schulgemeinschaft trägt hier solidarisch Kosten mit. Von den betreffenden Elternhäusern wird allerdings Kooperation erwartet (ggf. Beteiligung an selbstorganisierten Fahrdiensten).


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