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Die Berufspraxisstufe

In einer Berufspraxisgruppe im Anschluss an die 12. Klasse können gegebenenfalls Jugendliche, die nach § 19 Abs. 9 SchulG zu einer Schulzeitverlängerung berechtigt sind (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung), besonders auf das nachschulische Leben vorbereitet werden. Ob eine solche Gruppe in einem Schuljahr eingerichtet wird, hängt von den Gegebenheiten ab, vor allem aber davon, ob durch diese Maßnahme tatsächlich individuelle Fortschritte erreichbar sind. In der Regel sind unsere Schülerinnen und Schüler nach unserer durchkonzipierten 12jährigen Schulzeit reif genug, um „ins Leben“ zu gehen. Sie sollten keine „Warteschleifen“ absolvieren. Die Maßnahme kann aber für einzelne junge Erwachsene durchaus den Übergang in das Berufsleben erleichtern.


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