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Dienstag, 9. Februar 2016 / mc Deutschland stellt sich quer![]() Neues zur „Inklusion“, immerhin von offizieller Seite…
Bisher weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit haben Bund und Länder im Januar 2016 eine Stellungnahme zur „Inklusion“ im Bildungsbereich abgegeben, die aufhorchen lässt. „Deutschland definiert Inklusion anders“ titelt gar der Radiosender Hertz 87,9. In der Tat sind hier Hoffnungsschimmer zu sehen, dass der hochgradigen ideologischen Begriffsverwirrung und -verirrung (mit der speziellen Schulen für Kinder mit Behinderungen „menschenrechtlich“ begründet das Leben schwer gemacht wird) auch einmal von offizieller Seite Contra gegeben wird. Wir zitieren aus dem Artikel von Brigitte Schumann, die zu den markantesten „Inklusions“-Verfechterinnen gehört und weiter unten im Artikel bezeichnender Weise auch von der „Erfindung“ des Elternrechts spricht. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) hat unter der Bezeichnung "Draft General Comment on Article 24" einen Kommentar zu Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Entwurf vorgelegt und die Diskussion darüber eröffnet. Der Kommentar will das menschenrechtsbasierte Verständnis von "inclusive education" rechtlich normieren.
Am 15.1.2016 ist dazu die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und Mitwirkung der Kultusministerkonferenz (KMK) an das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte in Genf abgegeben worden. Darin wird deutlich, dass Deutschland nicht bereit ist, der normativen Auslegung des Fachausschusses zu folgen. […]
In ihrer Stellungnahme wenden sich Bund und Länder entschieden dagegen, den negativ konnotierten Begriff Segregation auf das deutsche Sonderschulsystem anzuwenden. Das deutsche Bildungssystem sei auf dem natürlichen Recht der Eltern aufgebaut, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden. Das sei grundgesetzlich verbrieft. Mit dem Recht der Eltern, zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule zu entscheiden, würden die Prinzipien der Verfassung erfüllt. Von Segregation könne nur dann gesprochen werden, wenn gegen den Willen von Eltern die Separierung erfolge. Es wird vorgeschlagen, diesen Zusatz in die Definition von Segregation aufzunehmen.
Ebenso entschieden weisen Bund und Länder die Wertung des Fachausschusses als unzutreffend zurück, die Bildungsangebote in deutschen Sonderschulen seien von geringer Qualität. Mit Bezug auf die gute Ausbildung von Sonderpädagogen heißt es dazu: "Germany points out that the notion that students receive education of an inferior quality at special schools is not valid for Germany. At these schools students are taught by teachers with extraordinarily well-grounded academic training which takes several years to compete."
Hier die Dokumente, um die es geht:
Zur „Inklusion“ siehe auch den entsprechenden Abschnitt unseres Schulprofils sowie die Themenseite. |