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Dienstag, 30. Juni 2015 / mc Rechtsanspruch auf Förderschule![]() Der Wahlkampf hat begonnen. Erstmals gibt sich die CDU NRW auf dem 37. Landesparteitag im Juni 2015 ein eigenes Grundsatzprogramm und fordert darin einen Rechtsanspruch der Eltern auf Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Förderschule.
Erstmals in ihrer Geschichte hat die nordrhein-westfälische CDU ein eigenes Grundsatzprogramm. Im Juni 2015 beschloss ein Landesparteitag in Essen einstimmig das über 100 Seiten starke politische Manifest. Obwohl auch bei der CDU offenbar Begriffsverwirrung herrscht (es ist nicht klar, ob unter den Titel "Inklusion" auch die Leistung der Förderschulen fällt, ihren Kindern nachhaltige Teilhabe zu ermöglichen), beglückwünschen wir die CDU zur unten zitierten Passage, in der sie sich klar zu einem Wahlrecht der Eltern bekennt. Dieses im Schulgesetz eigentlich verankerte Wahlrecht wird von der gegenwärtigen schulpolitischen Praxis untergraben durch Schließung von Förderschulen und Erschwernisse für Eltern, die ihr Kind auf eine Förderschule geben wollen. Wir zitieren aus dem Dokument Aufstieg, Sicherheit, Perspektive – Das Nordrhein-Westfalen-Programm, S. 52: Inklusion bedeutet gleiche Chancen für alle MenschenDie CDU Nordrhein-Westfalen ist der Überzeugung, dass ein breites schulisches Angebot auch für Kinder mit Behinderung richtig und notwendig ist. Wir stehen zur schulischen Inklusion. Sie ist ein wichtiges Ziel und zugleich eine große Herausforderung für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig erkennen wir den Wert der Förderpädagogik ausdrücklich an. Bei der Umsetzung der Inklusion muss das Wohl der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung alleiniger Maßstab sein. Wir sind der Auffassung, dass viele Kinder und Jugendlichen erfolgreich an Regelschulen lernen können. Für andere Kinder und Jugendliche bieten hingegen die speziellen Möglichkeiten der Förderschule die besseren Voraussetzungen. Daher wollen wir Eltern nach individueller Beratung in die Lage versetzen, zu entscheiden, wo ihr behindertes Kind am besten gefördert wird: in einer Regelschule oder in einer Förderschule. In Nordrhein-Westfalen sollen deshalb die Eltern jedes Kindes, das sonderpädagogische Förderung benötigt, neben dem Rechtsanspruch auf inklusiven Unterreicht in Regelschulen auch einen Rechtsanspruch auf Beschulung ihres Kinders in einer Förderschule in zumutbarer Nähe erhalten. Um wirkliche Wahlfreiheit gewährleisten zu können, müssen die Regelschulen den Anforderungen des inklusiven Unterrichts entsprechend ausgestattet werden. Ebenso muss der Fortbestand von Förderschulen gewährleistet sein. Wir werden zudem alle Anstrengungen unternehmen, um den hierzu befähigten behinderten Jugendlichen auch eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Wir wollen Wahlfreiheit für ElternOrientierungspunkt in der Schul- und Bildungspolitik der CDU Nordrhein-Westfalen ist der Elternwille. Uns ist bewusst, dass unsere Politik nur im Zusammenwirken mit den Elternhäusern erfolgreich sein kann. Deshalb lehnen wir starre Schulbezirke ab. Wir wollen aber sicherstellen, dass den Kindern, die innerhalb ihrer Kommune einen Schulplatz suchen, diesen auch in ihrer Kommune erhalten können. Eltern sollen grundsätzlich die freie Wahl behalten, welche Schule sie für ihre Kinder aussuchen. Zur Wahlfreiheit der Eltern in einer vielfältigen Schullandschaft gehören auch die Schulen in freier Trägerschaft, für deren Förderung und Unterstützung sich die CDU Nordrhein-Westfalen auch zukünftig engagieren wird. […] |