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Montag, 16. März 2015 / mc

Waldorfpädagogik und Inklusion

… aus der Sicht der Johanna-Ruß-Schule

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Die seit einigen Jahren in Deutschland laufende Debatte über „Inklusion“ konfrontiert bisweilen die Förderschulen mit fundamentaler Kritik. Im Sinne der Forderung nach einer ausschließlichen „Einen Schule für alle“ wird diesen Schulen von einigen Akteuren sogar das Existenzrecht bestritten.

Absurderweise stützt man sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir sehen hierin eine Umdeutung und einen ideologischen Missbrauch dieses Menschenrechtsdokumentes. In mehreren Texten hat das Kollegium zu dieser Thematik Stellung genommen.

Wir empfehlen in jedem Fall die genaue Lektüre der UN-Konvention.

Inklusion und Waldorfpädagogik aus Sicht der Johanna-Ruß-Schule

Dazu als ergänzendes Material, wie im Text erwähnt:

Schulpolitische Stellungnahmen

Dokumente zum aktuellen Stand der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen

Erklärung des „Arbeitskreises Inklusion“

  • Der Arbeitskreis Inklusion des Bundes der Freien Waldorfschulen, des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit und der Vereinigung der Waldorfkindergärten hat am 14.09.2012 „Grundlegende Gesichtspunkte zur Verwirklung von Inklusion im Bildungswesen“ verabschiedet (siehe hier).

Unsere Konferenz hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.

Erklärung von Verband und BundesElternVereinigung

  • Erklärung zur UN-Konvention vom Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Soziale Arbeit e.V. sowie BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.V. (Stand 23.03.2011).

Dazu unsere kritische …

Offener Brief an den „Arbeitskreis Inklusion“ und die Vorstände

  • Der „Arbeitskreis Inklusion“ hat am 12. April 2014 einen „Aufruf zum Dialog“ verfasst und mit einem Anschreiben vom 30.04.2014 an die Mitglieder des Bundes der Freien Waldorfschulen, des Bundesverbandes anthroposophisches Sozialwesen und der Vereinigung der Waldorfkindergärten gerichtet. Diese Dokumente möchten wir aus urheberrechtlichen und Datenschutz-Gründen nicht veröffentlichen – wohl aber unsere Stellungnahme in Form eines Offenen Briefes, mit dem wir erneut eine angemessenere Interessenvertretung durch die entsprechenden Gremien einfordern.

Weitere Dokumente

Behindertenrechtskonvention und Öffentlichkeit. Ein Beitrag unseres Kollegen Martin Cuno, veröffentlicht im Lehrerrundbrief, Nr. 98, Oktober 2012.


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