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Ausschnitt aus der Website des Schulministeriums NRW[Adresse am 27.02.2011: www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/index.html] Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne BehinderungenEs ist das Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen des Landes auszubauen. Die Förderung auch von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen soll in den allgemeinen Schulen der Regelfall werden, der Unterricht in Förderschulen auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben. Zahlreiche Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses gemeinsame Lernen sowohl Vorteile für die Lernentwicklung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen als auch der Schülerinnen und Schüler ohne Behinderungen hat. Das gilt nicht nur für den Bereich des sozialen Miteinanders, sondern auch für die fachliche Entwicklung. Der Aufbau eines solchen "inklusiven" Schulsystems wird auch im "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" gefordert. Mit diesem Abkommen, das für die Bundesrepublik Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 24 unter anderem, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln, also das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zum Regelfall zu machen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich fällt in der innerstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik in die Hoheit der Länder. (…) |