Johanna-Ruß-Schule · Numbachstraße 3 · 57072 Siegen · 0271-23313 · www.förderschule-siegen.de

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Freitag, 2. Dezember 2022

Wetter und Schülerverkehr

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Bei riskanten Wetterbedingungen entscheiden die Eltern sowie die Taxifahrer bzw. Taxiunternehmen, ob der Schulweg für das jeweilige Kind bzw. die jeweilige Tour zu verantworten und zuzumuten ist. Die Eltern schließen sich bitte mit den Taxiunternehmen kurz. Meldungen von ausfallenden bzw. sich verspätenden Touren geben die Unternehmen bitte umgehend dem Schulbüro (Anrufbeantworter) bekannt.

Siehe hierzu auch die Angaben des Schulministeriums (nicht speziell für Förderschulen) sowie den Erlass vom 26.03.1980 (BASS 12-52 Nr.11).

Generellen Schulausfall an der Johanna-Ruß-Schule gibt es nur dann, wenn dies behördlicherseits für die öffentlichen Schulen angeordnet wird, z.B. durch den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein. Bitte verfolgen Sie ggf. aufmerksam die Medien. Sobald wir definitive Kenntnis von einer solchen Anordnung haben, geben wir einen Schulausfall auch hier auf der Website bekannt.

Alle Beteiligten werden gebeten, der in diesen Situationen evt. entstehenden "Gerüchteküche" keinen Vorschub zu leisten. Es gelten nur definitive Meldungen. Bei stundenlanger Unsicherheit bleibt den Eltern ja unbenommen, sich entsprechend obiger Regel für das Zuhausebleiben des Kindes zu entscheiden.

Für uns an der Johanna-Ruß-Schule gilt für den Fall eines generellen Schulausfalls folgende Informationsregelung:

  • Die Klassenlehrer versuchen, die Elternhäuser telefonisch zu erreichen. Wer keinen Anrufbeantworter hat, darf natürlich nicht erwarten, dass der Lehrer sich die Finger wund wählt. Jede Klasse entscheidet selbst, ob sie eine Telefonkette o.ä. einrichtet.
  • HelferInnen und PraktikantInnen werden ebenfalls von den Klassenlehrern benachrichtigt.
  • Die Taxilinien werden von der Schule informiert, die Eltern müssen sich nicht darum kümmern.
  • Über eine eventuelle Verlängerung des generellen Schulausfalls informieren sich alle Beteiligten selbst! Gültig sind, wie gesagt, die behördlichen Entscheidungen, die in den Medien zu erfahren sind, und im Zweifelsfall immer unsere eigene Internetseite sowie natürlich die Aussage des Klassenlehrers.

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